gekündigt werden. 5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Li- zenzgeber steht dabei ein außerordentliches Kündi- gungsrecht insbesondere zu, wenn [...] Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne An- kündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmög- lichkeit an den Vertragspartner weitergegeben; gleiches gilt, soweit nach Ve
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