Unternehmer als Vertragspartner (in Form eines Institutionskennzeichens, IK) und dem Li- zenzgeber zustande kommen („B2B-Fall“). 1.4. [...] über den Euro- päischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen dokumentierten Weisung des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a [...] Daten des Auftraggebers befassten Beschäftigten und andere für den Auftragnehmer tätigen Personen (z.B. Subunternehmer), die damit befasst sind, sich in Text- form dazu verpflichtet haben, die ihnen bei
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