raussetzungen, und damit an: 2. Krankenhäuser und Ärzte, soweit es sich handelt um a) aus menschlichem Blut gewonnene Blutzubereitungen oder gen- technologisch hergestellte Blutbestandteile, die, soweit es [...] hämostaseolo- gisch qualifizierten Arzt im Rahmen der ärztlich kontrollierten Selbst- behandlung von Blutern an seine Patienten abgegeben werden dür- fen, b) Gewebezubereitungen oder tierisches Gewebe, c) [...] bestimmt sind, 5. an Gesundheitsämter für Maßnahmen der Rachitisvorsorge, 6. von Blutkonzentraten, die zur Anwendung bei der Bluterkrankheit, sowie von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei
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