aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) oder aufgrund Art. 6 Abs.1 Buchstabe f (Datenverarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses) erfolgt, Widerspruch einzulegen
Auszahlungsbetrag erhalten Sie über zwei Buchungen, aufgeteilt nach § 300 und § 302. Seite 2 von 4 Wann diese Beträge buchhalterisch freigegeben und auf Ihrem Konto verbucht werden, richtet sich nach Ihrem v
Erstellung der Abrechnungsunterlagen § 300 und § 302 für Apotheken, Kostenträger und Hersteller Verbuchung von Zu- und Absetzungen Erzeugung und Versand von Datenlieferungen auf Datenträgern und online