vereinbarten Entgeltes befreit. 16.2. Höherer Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung, der Ausfall von fremden Telekommunikationssystemen und sonstige Umstände gleich, die die AVOXA und NHC nicht zu vertreten [...] Personen, die an der beruflichen Tätigkeit eines Berufsgeheim- nisträgers mitwirken und unbefugt ein fremdes Ge- heimnis offenbaren, das ihnen bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt geworden [...] strafbar, sollte sie sich einer weiteren mit- wirkenden Person bedienen, die ihrerseits unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegen- heit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis of- fenbart
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