lichkeit an den Vertragspartner weitergegeben; gleiches gilt, soweit nach Vertragsschluss neue Abgaben, insb. Steuern, oder sonstige staatlich veranlasste Be- oder Entlastungen wirksam werden. 11.6. Preisanpassungen [...] zur Instandsetzung verpflichtenden Mangels war für den Vertragspartner nicht erkennbar. Dies gilt insbe- sondere bei fehlerhafter Bedienung durch den Ver- tragspartner. 14.8. NHC übernimmt keine Gewähr
Dateityp
: application/pdf
Verlinkt bei
: