Wartung der TI-Komponenten gehört zur allgemeinen und vertragsbasierten Pflicht angebundener Institutionen, um Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der TI-Komponenten zu vermeiden. Als Betreiber der TI
Weitere Rechte und Pflichten des Vertragspartners 8.1. Der Vertragspartner ist berechtigt, pro IK (Institutions- kennzeichen) eine Kopie des Programms auf einem Server (bei unbegrenzter Anzahl von Clients)
• Innerhalb des KIM-Dienstes existiert ein vollständiges Adressverzeichnis der akkreditierten Institutionen und Personen. • Jede Nachricht über KIM wird automatisch verschlüsselt und signiert. So sind auch