Bei Arzneimitteln zur künstlichenBefruchtung nach § 27 a SGB V drucken Sie in die erste der drei Taxationszeilen des Rezeptes die Sonder-PZN 9999643 und die Taxe 0 (null). In die zweite Zeile drucken
für die Mehrkosten angegeben. Selbst im Falle einer Abgabe und Abrechnung im Rahmen der künstlichenBefruchtung werden im eRezept die in der Apotheke von den Versicherten zu leistenden Zahlbeträge von