se nicht unbefugt zu offen- baren und sie über die mögliche Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB belehrt wurden. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer darauf hin, dass sich eine mitwirkende Person nach [...] Grundsätzen zur Verschwiegenheit zu verpflichten und über die Folgen einer Pflichtverlet- zung zu belehren. Diese Verpflichtung gilt für sämtli- che weitere Unterbeauftragungen. 6. Datensicherheit 6.1. Der
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