bei Kenntnis von NHC, nicht Vertragsbestandteil. 19.3. Bei Widersprüchen zwischen den vertraglichen Rege- lungen eines etwaigen zwischen den Vertragsparteien gegenwärtig oder zukünftig bestehenden Abrechnungs- [...] mehrere Regelungen werden die Vertragsparteien die unwirk- same Regelung unverzüglich durch eine solche Rege- lung ersetzen, die der unwirksamen Regelung wirt- schaftlich und datenschutzrechtlich am ehesten
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