mehrere Regelungen werden die Vertragsparteien die unwirk- same Regelung unverzüglich durch eine solche Rege- lung ersetzen, die der unwirksamen Regelung wirt- schaftlich und datenschutzrechtlich am ehesten [...] Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten soll- ten, gelten zur Ausfüllung dieser diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Par- teien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem
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