§ 3 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV ab 1. August 2013 um „16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes“ angehoben. Die 16 Cent pro verschreibungspflichtigem Fertigarzneimittel sind von den Apotheken über die Apotheken- rechenzentren an den „Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken“ (Nacht- und Notdienstfonds) abzuführen. Der Nacht- und Notdienstfonds wird [...] haben sich darauf verständigt, den neuen gesetzlichen Auftrag der Selbsterklärung über einen „Sonderbeleg Selbsterklärung“ in Form eines maschinenlesbaren Muster 16 Rezeptes zu erfüllen. Um die
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