Be- oder Entlastungen wirksam werden. 11.6. Preisanpassungen bei zusätzlichen Leistungen berech- tigen nur zur Kündigung der von der Preisanpassung betroffenen Leistung, nicht jedoch zur Kündigung nicht
den Fonds weitergegeben werden. Hiervon ausgenommen sind für die Abwicklung notwendige eineindeu- tige Identifikationsdaten der Betriebsstätte. Liegt kein Einverständnis der Apotheke zu den ergänzenden