Unterstützung bei der Wahrung der Betroffenen- rechte 8.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Wahrung der in Art. 12 bis
eitung im öffentlichen Interesse) oder aufgrund Art. 6 Abs.1 Buchstabe f (Datenverarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses) erfolgt, Widerspruch einzulegen, dies gilt auch für ein auf diese