des Arzneimittelgesetzes genannten Personen und Einrichtungen unter den dort bezeichneten Vo- raussetzungen, und damit an: 2. Krankenhäuser und Ärzte, soweit es sich handelt um a) aus menschlichem Blut [...] organi- satorischer Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der IT- Sicherheit zu den Grundvoraussetzungen des operativen Handelns des NNF. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen des NNF
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