Downtime : Internetverbindung innerhalb von 60 Sekunden wiederhergestellt. Verkaufsstart: (Q2-2022) Voraussetzungen: • DSL/Kabel Internetanschluss sowie ein 4G LTE Tarif mit öffentlicher IP (alternativ zweiter
eRezepten in Ihrer Apotheke verfügen Sie mit der FIVERX-Schnittstelle bereits über die technischen Voraussetzungen für den cashManager. Kostenlose cashManager-Software Die reine cashManager-Software ist gratis
Sie: Werden Sie eRezept ready und schaffen Sie jetzt mit der TI von NOVENTI alle notwendigen Voraussetzungen. Bestellung TI TI - auch relevant für digitalen Impfnachweis Der Zugriff auf die Anwendung »
steht. Nutzen Sie also die Zeit und prüfen Sie, ob in Ihrer Apotheke bereits alle technischen Voraussetzungen gegeben sind. Hierzu stellt Ihnen NOVENTI eine Reihe von kostenlosen Angeboten wie eRezept-C
Betriebssysteme: Windows 7, Vista, XP, 2000Arbeitsspeicher: mind. 256 MB (abhängig von der RezeptzahlProzessor: mind. 1 GHzFestplattenspeicher: mind. 1,5 GB (abhängig von der Rezeptzahl) Bildschirmau
Windows 98, ME und NT werden von Microsoft selbst nicht mehr unterstützt. Das kann dazu führen, dass ggf. auftretende Probleme im Gebrauch von datenPur auf diesen Systemen (bspw. Drucken, Datenexport
Die empfohlenen Systemvoraussetzungen finden Sie hier.
Bitte beachten: Um das PKI-Zertifikat auf Ihrem Rechner installieren zu können, benötigen Sie Administratorrechte für Ihren Rechner. Für den regulären
Ihrer Monatsrechnung abgezogen, ist der Kontostand positiv, bleibt er zur weiteren Verrechnung von Kürzungen als "Reserve" stehen.
Regelung ab 01.07.2019:
Regelwerk für die Berechnung der Preis
sunterlagen § 300 und § 302 für Apotheken, Kostenträger und Hersteller Verbuchung von Zu- und Absetzungen Erzeugung und Versand von Datenlieferungen auf Datenträgern und online Einstellen der Abrechnu [...] Anzahl Belege Apothekenabschlag Herstellerabschlag Arzneimittel (§300) / Hilfsmittel (§302) Zu- und Absetzungen Nacht- und Notdienstfonds Gebühren Auszahlbetrag Sofort verfügbar Weiterleitung an Steuerberater [...] Anzahl Belege Apothekenabschlag Herstellerabschlag Arzneimittel (§300) / Hilfsmittel (§302) Zu- und Absetzungen Nacht- und Notdienstfonds Gebühren Auszahlbetrag Sofort verfügbar Weiterleitung an Steuerberater
an der 18er-IK. Zu- und Absetzungen seitens Krankenkassen Die bisher gesondert ausgewiesenen Zu- und Absetzungen seitens der Pflegekassen finden Sie in den Zu- und Absetzungen seitens der Krankenkassen