Neue Formulare für Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Im September 2011 startete für die Abrechnung der Pflegehilfsmittel gegenüber ausgewählten Kostenträgern ein Pilotprojekt.

Hierfür ist es notwendig, dass auf den Abrechnungsunterlagen zusätzlich Geburtsdatum des Versicherten und die Genehmigungskennzeichen der Krankenkassen für die jeweilige Versorgung ersichtlich sind. Die Genehmigungskennzeichen sind i.d.R. auf den Anschreiben der Krankenkassen vermerkt.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, stellen wir Ihnen entsprechende Vorlagen zur Verfügung:


Da es sich i.d.R. um wiederholende Belieferungen handelt, können Sie sich je Versicherten das Formular speichern und bei der jeweiligen Abrechnung nur die zu aktualisierenden Daten anpassen.

Wir bitten Sie, für künftige Abrechnungen auf die neuen Formulare umzustellen.

Bitte beachten

  • Die Produktgruppen 51 und 54 müssen über getrennte „Anlagen 2“ abgerechnet werden. Bitte achten Sie darauf, dass für diese Pflegehilfsmittel immer eine separate Verordnung ausgestellt wird.
  • Das Genehmigungskennzeichen (bzw. das Genehmigungsdatum des Kostenträgers, sofern der Kostenträger nicht mit Genehmigungskennzeichen arbeitet) muss auf jedem Abrechnungsformular in den dafür vorgesehenen Formularfeldern stehen.


Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Apotheken-Serviceteam gerne zur Verfügung.