heißt für Sie: Mehr Transparenz, da Sie bereits zum 14. des Folgemonats einen Überblick über Ihre § 302-Belege und den zu erwartenden Auszahlungsbetrag § 302 haben. Mehr Liquidität, da die Auszahlung § [...] Pflegekassen finden Sie in den Zu- und Absetzungen seitens der Krankenkassen nach § 300 bzw. nach § 302 wieder. A B Seite 3 von 4 Produktgruppenübersicht Für Hilfsmittel, die nach § 302 abgerechnet werden [...] Rezeptsuche in apothekeOnline können Sie sich individuelle Einzelauflistungen Ihrer Belege, z.B. nach § 302 erstellen: 1 Abrechnungsmonat wählen 2 Im Feld „Abrechnung nach“ nach dem Kennzeichen „§ 302“
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