Arzneimittelmarkt wieder attraktiver für die pharmazeutischen Hersteller zu machen, hat der Gesetzgeber den Kostenträgern (KTR) und den Herstellern eingeräumt, dass der Erstattungsbetrag, den die KTR den Herstellern zahlen, im Geheimen verhandelt werden kann und nicht veröffentlicht werden muss. Daraus ergeben sich für die Apotheken zwei Änderungen: Für Artikel mit einem geheimen Erstattungsbetrag liefert die ABDATA die Zuzahlung, da diese nicht mehr berechnet werden kann. Bei solchen Artikeln wird eine Ausnahme von der