damit den unterschiedlichen Belastungen zwischen den Apotheken Rechnung zu tragen. Politisches Ziel ist es, den Notdienst leistenden Apotheken über die gesamte Patientengemeinschaft (GKV, PKV, Selbstzahler) [...] rband e. V., der für diese Aufgabe Beliehener nach Maßgabe der neuen §§ 19 und 20 Apothekengesetz ist. Die Rechts- und Fachaufsicht für diesen Aufgabenbereich des DAV liegt beim Bundesministerium für [...] Notdienstfonds erfüllt, nicht existiert, muss ein solches neu aufgebaut werden. Dieses Verzeichnis ist unter anderem erforderlich, um die Bescheide über die Auszahlung der Notdienstpauschale erstellen und
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