mit der Apothekenabrechnung zu tun. Allerdings verbergen sich hinter dem damit verbundenen § 130b Absatz 1c SGB V Neuerungen, die den Apothekenalltag betreffen. Mit dem Ziel, den deutschen Arzneimittelmarkt [...] Werktages. Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub (§ 4 Absatz 1 AMVV), kann das Abgabedatum vor dem Ausstellungsdatum der elektronischen Verordnung liegen. In