Vertragspartner (in Form eines Institutionskennzeichens, IK) und dem Li- zenzgeber zustande kommen („B2B-Fall“). 1.4. Von diesen AGB abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden [...] der jeweiligen Software. Für den Fall, dass Installati- onsunterstützung und/oder für den Betrieb der Software erforderliche Komponenten [...] in jedem Fall aber auf den Aufwand be- schränkt, der bei einer üblichen, mindestens täglichen Datensicherung zur
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