zogen auf das jeweilige IK (Institutionskennzeichen), ein. 6.2. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Vertragspartner pro lizenziertem Institutionskennzei- chen (IK) zur Installation der [...] kann somit nur zwischen einem Unternehmer als Vertragspartner (in Form eines Institutionskennzeichens, IK) und dem Li- zenzgeber zustande kommen („B2B-Fall“). 1.4. Von diesen AGB abweichende oder sie ergänzende [...] 8. Weitere Rechte und Pflichten des Vertragspartners 8.1. Der Vertragspartner ist berechtigt, pro IK (Institutions- kennzeichen) eine Kopie des Programms auf einem Server (bei unbegrenzter Anzahl von
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