Monats)? Der Beleg wird an die Apotheke zurückgesandt und es wird um Korrektur gebe- ten bzw. eine weitere Sachaufklärung im Einzelfall vorgenommen. Verweigert der Apotheker die Mitwirkung, kann der NNF das [...] Erfassung der Stammdaten wurde mit den LAK und den ApoRZ folgendes Verfahren etabliert: 1. LAK und ApoRZ (bei Vorlage der Datenfreigabe der Apotheke) liefern dem NNF die vorhandenen Stammdaten, 2. Der NNF führt [...] Identifikationsdaten der Betriebsstätte. Liegt kein Einverständnis der Apotheke zu den ergänzenden Dienstleistungen des ApoRZ vor, darf das ApoRZ nur die Anzahl der zu Lasten der GKV abge- gebenen Packungen
Dateityp
: application/pdf
Verlinkt bei
: