einem Rezept, sind nicht erlaubt. Weisen Sie den verordnenden Arzt nach Möglichkeit darauf hin. Informationen zum Ausfüllen der Rezepte erhält der Arzt bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung.
müssen. Um diese Konten des Kostenträgers auch für Sie transparent zu halten, werden diese getrennt in den Abrechnungsunterlagen aufgeführt. Der Kostenträger erscheint also ggf. mehrfach.