dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kol
ment-Rezept (nach § 39 Abs. 1a SGB V) Das Vertragskennzeichen wird beim eRezept an zwei Stellen gefüllt und sollte im besten Fall nicht voneinander abweichen: im eRezept-Verordnungsdatensatz der Ärztin