benötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten Apotheker. Sie werden dazu von Ihrer
Kostenträgern eine Retaxation untersagt, wenn diese 28-Tage-Frist um maximal bis zu drei Tagen überschritten wird. Die allgemeine gesetzliche Gültigkeit einer Verordnung nach § 2 Abs. 5 Arzneimittelvers