Im DVG (Digitale Versorgung Gesetz) wurde die Frist bis zum 30. September 2020 für die Apotheken verlängert. Die Corona-Pandemie hat alle getroffen, auch den Apothekenmarkt und darunter die Telematikinfrastruktur. Dies hat sich auf die Zertifizierungsprozesse der TI-Komponenten beim BSI (Bundesamt für Informationstechnik) und der gematik ausgewirkt, so dass sich die Zulassungen um Monate verzögert haben. Auch der Ausgabeprozess der SMC-B ist erst seit kurzem in allen Apothekenkammerbezirken möglich. Wie bei anderen Wettbewerbern im Markt, ist es uns daher nicht möglich, flächendeckend alle Installationen bis zum 30. September 2020 durchzuführen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, da die Förderungen nicht zeitlich limitiert sind und mit dem Termin von offizieller Seite auch keine Sanktionen verbunden sind.