durch Vertragsschluss der Nutzungsvereinbarung zu ScanAdhoc zwischen dem Lizenznehmer (Apotheke bzw. Apotheker/in) für die Verarbeitung Verantwortlicher, nachfolgend „Auf- traggeber“ genannt und Lizenzgeber [...] weiteren mit- wirkenden Person bedienen, die ihrerseits unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegen- heit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis of- fenbart, und nicht dafür Sorge getragen [...] weiteren mitwirken- den Person bedienen, die ihrerseits unbefugt ein frem- des, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, und die mitwirkende Person
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