Laut derzeitigem Stand muss der Konnektor neu gekauft werden. Bisher ist kein zeitliches Ende der Förderung bekannt. Bei weiteren Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Apothekerkammer.
Da es sich um ein Aktionsangebot handelt, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Bestellung. Auch um sicherzustellen, dass fristgerecht bis 30. September 2020 bei Ihnen installiert werden kann.
(eGK) bearbeiten, wird kein Kartenterminal benötigt. Dies gilt für die Nutzung der TI im Rahmen des derzeit vorgesehenen Nutzenumfangs. Sollte die TI auch im Rahmen des eRezeptes eingesetzt werden, kann eine
Derzeit sind uns folgende Landesapothekerkammern bekannt: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Landesapothekerkammer Brandenburg, Apothekerkammer Hamburg, Landesapothekerkammer Hessen, Apothekerkammer
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hierzu noch keine konkrete Regelung und auch keine wirklich valide Aussage. Was wir zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit sagen können ist, dass Stand heute nur ein eHBA pro
Bei gleichzeitiger Bestellung mit dem TI-Basispaket werden die Kosten hier addiert und über die gleiche anteilige Staffelzahlung abgewickelt. Bei nachträglicher Bestellung ist der Betrag in Form einer
denen keine Empfängerverifizierungen stattgefunden haben. Dies wird gerade geändert, weshalb es derzeit auch noch keine Bestellungen angenommen werden. Wir informieren Sie sobald die Bestellung möglich
2022 20% im Juli 2023 30%, und erst im Juli 2024 erfolgt die Schlusszahlung in Höhe von 35% ! Die Laufzeit für die Wartung/Pflege/Update des Konnektors beträgt 48 Monate. Gemäß der Vorgabe des Gesetzgebers
September 2020 durchzuführen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, da die Förderungen nicht zeitlich limitiert sind und mit dem Termin von offizieller Seite auch keine Sanktionen verbunden sind.
✔ Unterschrift des Patienten / Abholers ✔ Anzahl und Preis der abgegebenen Hilfsmittel ✔ Versorgungszeitraum (Monat und Jahr) ✔ Genehmigungskennzeichen und -datum ✔ ggfs. Angabe einer Beihilfeberechtigung