Ergänzend sieht das Gesetz nach § 19 Absatz 3 Satz 2 für die Apotheken eine andere Regelung vor. Danach haben sie „dem Deutschen Apothekerverband e.V. die Gesamtzahl der von ihnen im jeweiligen Quartal abgegebenen [...] wurden, im Wege einer Selbsterklärung mitzuteilen“. DAV, Rechenzentren und Apothekensoftwarehäuser haben sich darauf verständigt, den neuen gesetzlichen Auftrag der Selbsterklärung über einen „Sonderbeleg [...] DAV sowie Apotheken und Rechenzentren möglichst effizient und verwaltungsschlank zu organisieren, haben sich DAV und Rechenzentren ferner darauf verständigt, den „Sonderbeleg Selbsterklärung“ in die bestehenden
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