keine Empfängerverifizierungen stattgefunden haben. Dies wird gerade geändert, weshalb es derzeit auch noch keine Bestellungen angenommen werden. Wir informieren Sie sobald die Bestellung möglich ist
Sie benötigen für den Konnektor und auch für jedes Kartenleseterminal je einen freien 220V Stromanschluss sowie einen freien Netzwerkanschluss (für den Konnektor idealerweise am Switch). Bitte tragen
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hierzu noch keine konkrete Regelung und auch keine wirklich valide Aussage. Was wir zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit sagen können ist, dass Stand heute nur ein eHBA pro
Zu Beginn benötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten Apotheker. Sie werden dazu
den Apothekeninhaber gefördert. Aufgrund der Regelungen in der TI-Vereinbarung wird laut Aussage DAV auch beim Besitz mehrerer Apotheken grundsätzlich nur eine eHBA erstattet. Eine Ausnahme bilden Apotheken
Dies gilt für die Nutzung der TI im Rahmen des derzeit vorgesehenen Nutzenumfangs. Sollte die TI auch im Rahmen des eRezeptes eingesetzt werden, kann eine Ausstattung im Backoffice individuell sinnvoll
Da es sich um ein Aktionsangebot handelt, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Bestellung. Auch um sicherzustellen, dass fristgerecht bis 30. September 2020 bei Ihnen installiert werden kann.