Nein, es wird nichts an der Warenwirtschaft/Hardware verändert, daher gibt es keine systemseitigen Einschränkungen des Apothekenbetriebes. Es ist auch kein Notlauf oder Ähnliches erforderlich.
die Auszahlung § 302 zum gleichen Zeitpunkt wie die Auszahlung § 300 erfolgen kann. Mehr Komfort durch Statistiken: einfach abzulesen in Ihren Abrechnungsunterlagen oder schnell zu erstellen in apothekeOnline
Um für den Moment gerüstet zu sein, wenn es wirklich losgehen wird (vsl. irgendwann im ersten Halbjahr 2022), gilt es nun sicherzustellen, dass die technische Verarbeitung des eRezeptes in allen Apoth