verwaltet den Nacht- und Notdienstfonds? Der Nacht und Notdienstfonds wird vom Deutschen Apothekerverband e. V. verwaltet. Die Rechts und Fachaufsicht für diesen Aufgabenbereich des DAV liegt beim Bundesministerium
Der elektronische Heilberufsausweis soll, angelehnt an den Umgang z.B. bei Ärzten, nur in Anwesenheit und „persönlich durch den Apotheker“ genutzt werden. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an I
Derzeit sind uns folgende Landesapothekerkammern bekannt: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Landesapothekerkammer Brandenburg, Apothekerkammer Hamburg, Landesapothekerkammer Hessen, Apothekerka