Wiedergabe, zur Bearbeitung, Umgestaltung, Weiterentwicklung oder Zurückentwicklung (Dekompilierung). 6.3. Der Vertragspartner hat das Recht, eine Sicherungsko- pie der Software (in Form der Datenbank) zu [...] organisatorische Maßnahmen“ zu dieser Vereinbarung niedergelegten konkreten Daten- sicherheitsmaßnahmen. 6.3. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Wei-