vereinbart, ist der Vertragspartner pro lizenziertem Institutionskennzei- chen (IK) zur Installation der Software ScanAdhoc auf einem Server bei unbegrenzter Anzahl von Clients be- rechtigt. Nicht von dem b [...] s 8.1. Der Vertragspartner ist berechtigt, pro IK (Institutions- kennzeichen) eine Kopie des Programms auf einem Server (bei unbegrenzter Anzahl von Clients) zu instal- lieren und zu verwenden. Der Ve [...] Nutzung von VPN-Technologie Einsatz von Anti-Viren-Software: Server Einsatz von Anti-Viren-Software: Clients Einsatz einer Software-Firewall Einsatz einer Hardware-Firewall Mobile-Device-Management Aufbewahrung
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