Grundsätzen zur Verschwiegenheit zu verpflichten und über die Folgen einer Pflichtverlet- zung zu belehren. Diese Verpflichtung gilt für sämtli- che weitere Unterbeauftragungen. 6. Datensicherheit 6.1. Der
Als Abrechnungsdienstleister sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur regelmäßigen und wiederkehrenden Aktualisierung der GwG-Unterlagen unserer KundInnen gesetzlich verpflichtet. Wirken Sie daher