eine Abgabe eingelöst haben muss, bestimmt die Ärztin bzw. der Arzt. Die Einlösefrist aller Abgaben endet aber 365 Tage nach Ausstellung automatisch. Wenn Sie also eine solch ungewohnte Mehrfachverordnung
AGB binnen vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. In diesem Falle endet das Vertragsverhältnis zum 01.09.2023, d.h. nach diesem Zeitpunkt können Sie ScanAdhoc nicht mehr