zentrale Verwaltung aller KVs inklusive detaillierter Historie hohe Qualität auf Grund technischer und fachlicher Prüfung dadurch Beschleunigung des Genehmigungsprozesses höchste Datensicherheit durch PKI-Zertifikat
Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V) geregelt sind. Was fachlich in einem Zusatzattribut beschrieben wird, ist in der Zusatzattributgruppe angegeben. Zum Beispiel