für Belege, die nach den Preisregelungen des § 422 SGB V gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden sollen, ist der 30. Juni 2024. Davon betroffen sind die Abrechnungspositionen: [...] “. Weitere Infos ... ---:--- Mit speziellen eRezept-Prüfungen gegen Retaxationen Dass mit dem eRezept und der damit verbundenen Digitalisierung Rezeptfehler der Vergangenheit angehören, ist ein Trugschluss. Im Gegenteil: Durch das eRezept können sogar neue, bisher fürs Papierrezept nicht relevante, Stolperfallen entstehen. Welch wichtigen Beitrag