Daten ver- arbeitet, die gemäß § 203 StGB unter ein Berufsge- heimnis fallen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über Berufsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und sich nur insoweit Kenntnis von diesen [...] hin, dass sich Personen, die an der beruflichen Tätigkeit eines Berufsgeheim- nisträgers mitwirken und unbefugt ein fremdes Ge- heimnis offenbaren, das ihnen bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer [...] oder bei Gelegen- heit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis of- fenbart, und nicht dafür Sorge getragen hat, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet wurde. 5.3. Der Auftragnehmer stellt sicher
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