technischen An- lage für die maschinelle Abrechnung (elektroni- sche Datenübermittlung) zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V • Ggf. weitere personenbezogene
keine Mehrkosten entstehen • D.h. die Kosten für das PTV4 Update werden Ihnen 1:1 gemäß der Förderrichtlinien erstattet -> beantragen Sie diese unkompliziert im Portal des Nacht- und Notdienstfonds:
Zu Beginn benötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten
Zinssatz richtet sich häufig nach dem Marktzinssatz (i. M. 8 % - 13 % p.a.) Bereitstellung der Linie ist in der Regel mit einer Kreditprovision verbunden (oder in der Kontoführungsgebühr enthalten)