Zu Beginn benötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten
technischen An- lage für die maschinelle Abrechnung (elektroni- sche Datenübermittlung) zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V • Ggf. weitere personenbezogene
keine Mehrkosten entstehen • D.h. die Kosten für das PTV4 Update werden Ihnen 1:1 gemäß der Förderrichtlinien erstattet -> beantragen Sie diese unkompliziert im Portal des Nacht- und Notdienstfonds:
Zinssatz richtet sich häufig nach dem Marktzinssatz (i. M. 8 % - 13 % p.a.) Bereitstellung der Linie ist in der Regel mit einer Kreditprovision verbunden (oder in der Kontoführungsgebühr enthalten)