VSA_Ausfüllen_von_Pflegehilfsmittelbelegen_Sept_18.pub PFLEGEHILFSMITTELBELEGE: WICHTIGE HINWEISE ZUM KORREKTEN AUSFÜLLEN 1. Abrechnungsrelevant ist ausschließlich Anlage 2. Anlage 4 dient der Genehmigung durch die Pflegekasse und kann nicht abgerechnet werden. 2. Folgende Angaben müssen vorhanden sein: ✔ Institutionskennzeichen und Anschrift der Apotheke ✔ Eindeutige Pflegekassenangabe (Name, Anschrift und Institutionskennzeichen) ✔ Name, Anschrift, Geburtsdatum und
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