Belege nach § 300 oder § 302 abgerechnet wurden. B Ab der Juli-Abrechnung sind auch Belege der Pflegekassen enthalten. Diese erkennen Sie an der 18er-IK. Zu- und Absetzungen seitens Krankenkassen Die bisher gesondert ausgewiesenen Zu- und Absetzungen seitens der Pflegekassen finden Sie in den Zu- und Absetzungen seitens der Krankenkassen nach § 300 bzw. nach § 302 wieder
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