eRezept wird dann erneut zur Abrechnung an uns übermittelt. Wie das Vertragskennzeichen zu setzen ist, regelt übrigens die TA 7 (Technische Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz
m. Der E-Rezept-Fachdienst speichert nämlich nicht nur die E-Rezepte aller Versicherten, sondern regelt auch den E-Rezept-Workflow. Dazu gehört: der Nachrichtenaustausch zwischen Apotheken und Versicherten