haften im Außenver- hältnis nach Art. 82 Abs. 1 und 4 DSGVO für den ma- teriellen und immateriellen Schaden, den eine Person wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO erleidet. Sind für einen solchen Schaden [...] Partei ganz oder überwiegend auf Schadensersatz in An- spruch, so kann diese von der jeweils anderen Partei Freistellung oder Schadloshaltung verlangen, soweit es ihrem Anteil an der Verantwortung für den Schaden entspricht. 13. Schlussbestimmunge
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