en sowie Kontrollmaßnahmen zu ergrei- fen. 7.2. Die Auslagerung auf Subunternehmer oder der Wech- sel des bestehenden Subunternehmers sind zulässig, soweit: • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung
Sie sich daher mit dem Ablauf in Ihrer Warenwirtschaft vertraut, damit GKV-E-Rezepte, die als PKV-/SEL-Rezepte beliefert wurden, nicht ans Rechenzentrum geschickt werden. ErfolgsRezepte Newsletter Ausgabe: