Diskussionen mit Patientinnen und Patienten, die im Falle einer Nichtverfügbarkeit bei Stückelung bzw. Teilmengen bisher Zuzahlungen mehrfach leisten mussten. Bei der Ermittlung und Taxierung der korrekten, nach
Anwendung bei der Dialyse Nierenkranker be- stimmt sind, 7. von aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen, soweit deren Dar- reichungsform, Zusammensetzung und Stärke unverändert bleibt, 8. von Fertig