der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittel- positionsnummern, nicht über PZNs – daher sind Hilfsmittelpositionsnummern anzugeben 3. Der Vertrag zum [...] die eine den monatlichen Höchstbetrag von 40,00 € übersteigende Eigenbeteiligung für die Produktgruppe 54 leisten, notieren Sie im Beleg alle Artikel mit dem jeweiligen Höchstbetrag und in jedem Fall die [...] angegeben werden. Der Artikelname alleine, z. B. „Einmalhandschuhe“, reicht nicht aus. » Der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittelpositionsnummern,
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